Wir suchen eine/n Auszubildende/n zum/zur Immobilienkaufmann/-frau (m/w/d)

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Online-Interessentenbogen

Ab sofort können Sie sich hier online in unsere Interessentendatei eintragen. Ihre Daten werden via verschlüsselter SSL-Verbindung übertragen und nach spätestens sechs Monaten gemäß DSGVO gelöscht.

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Wohngeld im Zeitraum der Corona-Pandemie

Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 kommt es landesweit zu Einschränkungen des Publikumsverkehrs und von Erreichbarkeiten der Stadt- und Kreisverwaltungen sowie von städtischen Einrichtungen. Es wurden daher vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen folgende Änderungen mitgeteilt:

1. Bürgerinnen und Bürger können einen Wohngeldantrag online stellen

Über den Wohngeldrechner NRW („Wohngeldproberechner“) können Bürgerinnen und Bürger schnell und unkompliziert herausfinden, ob sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist. Nach der Berechnung kann direkt über das Tool ein Online-Antrag gestellt werden.

2. Wohngeld befristet auf drei Monate ohne Plausibiltätsprüfung

Werden Wohngeld(erhöhungs)anträge von Personen gestellt, die infolge der wirtschaftlichen Auswirkungen durch COVID-19 beispielsweise

 Kurzarbeitergeld bekommen

 oder als geringfügig Beschäftigte ihre Minijobs, insbesondere in der Gastronomie (zumindest einstweilig), verloren haben,

wird empfohlen, diese Fälle ohne damit verbundene Plausibilitätsprüfung mit einem verkürzten Bewilligungszeitraum von drei Monaten zu bescheiden. Danach wäre ggf. ein neuer Wohngeldantrag zu stellen. Wenn sich im laufenden Bewilligungszeitraum nicht nur vorüber-gehend Veränderungen ergeben, ist über die Leistung des Wohngeldes von Amts wegen neu zu entscheiden.

3. Weiterleistungsanträge und Erstanträge

Auslaufende Bewilligungen, bei denen ein Weiterleistungsantrag vorliegt, können für zunächst drei Monate ohne weitere Prüfung der Einkommens- und persönlichen Verhältnisse der Antragsteller verlängert werden(„vorschussweise Zahlung“). Soweit im Nachhinein bei einer Neuberechnung die dann zustehende Wohngeldleistung geringer ist oder ganz entfällt, ist überzahltes Wohngeld zu erstatten. Entsprechendes gilt für Erstanträge.

4. Wohngeldstelle: Keine Beibehaltung des Dienstbetriebes möglich

Ist absehbar, dass der Dienstbetrieb in der Wohngeldstelle nicht aufrechterhalten werden (auch nicht per Home-Office), sei es ausnahmsweise zulässig, vor der Schließung alle am 31. März 2020 bzw. am 30. April 2020 auslaufenden Wohngeldbewilligungen auch ohne Antrag bis zum 30. Juni 2020 bzw. 31. Juli 2020 zu verlängern.

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Angebot für eine Energieberatung

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW bietet für Mieterinnen und Mieter der WHS einen "Basis-Check" an. Hierbei wird von den Energie-Experten der Verbraucherzentrale zunächst eine Bestandsaufnahme der mit Strom betriebenen Geräte in der Wohnung erstellt und deren Einsatzdauer sowie Nutzen abgefragt. Geprüft werden unter anderem die Angaben der letzten Strom- und Heizkostenabrechnung, es werden die vorhandenen Elektrogeräte gesichtet ...und Einsparmöglichkeiten von Strom sowie Heizung ermittelt. Zusätzlich wird im Gespräch das Heiz- und Lüftungsverhalten besprochen. Nach ca. zwei Wochen erhalten Sie einen Kurzbericht per Post mit den Check-Ergebnissen.

Folgende Aspekte können dabei zum Tragen kommen:

o Wie (hoch) ist mein Verbrauch einzuschätzen?
o Wo kann ich in meinem Haushalt Strom sparen?
o Welche Elektrogeräte sollte ich mittelfristig ersetzen?
o Wie kann ich meine Heizkosten sinnvoll beeinflussen?
o Was muss ich beim Lüften beachten?

Eine Energieberaterin oder ein Energieberater der Verbraucherzentrale kommt für die rund 6o-minütige Beratung zu Ihnen nach Hause. Der Eigenanteil für diese neutrale Beratung liegt normalerweise bei 10 Euro. Im Aktionszeitraum bis zum 31. Dezember 2017 erstatten wir, die Wohnungsgesellschaft Halver-Schalksmühle mbH, Ihnen diesen Betrag gerne im Nachhinein zurück. Hierzu legen Sie uns einfach nach erfolgter Beratung Ihren Kurzbericht vor.

Das Angebot gilt zunächst ab Ende 2016 für unsere Mieter in Halver. Für die Schalksmühler Bürger beginnt die Aktion im Frühjahr 2017. Dadurch soll gewährleistet sein, dass auch wirklich alle Terminvereinbarungen zeitnah erfüllt werden können.

Bei Rückfragen hierzu stehen wir natürlich gerne zur Verfügung!

Lesen Sie hier den Flyer der Verbraucherzentrale zu diesem Thema.

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